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Stichwortverzeichnis:

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Geldanlage: Ist die Rendite ein Maß für die Wertsteigerung einer Kapitalanlage? Finanzamt: Kapitalertragsteuer korrekt berechnet?

Richtig ist grundsätzlich (jedoch mit kleinen Einschränkungen), dass die Renditeangabe dem rein zahlenmäßigen jährlichen Zuwachs des Kapitals entspricht. Der Wert einer Kapitalanlage kann aber logischerweise nicht einfach die Anzahl Euro auf dem Anlagekonto sein. Am ehesten lässt sich der Wert einer Menge Geld durch deren Kaufkraft ausdrücken. Um den jährlichen Wertgewinn einer Kapitalanlage zu ermitteln, muss also neben der Rendite auch die Inflationsrate berücksichtigt werden.
Der jährliche Wertzuwachs berechnet sich nach:

WZ = Kap * ( (1+Ren/100) / (1+Inf/100) - 1 ) * 100

WZ: Wertzuwachs in % p.a.
Kap: angelegtes Kapital
Ren: ausgewiesene Rendite in % p.a.
Inf: Inflationsrate in % p.a.

Beispiel:
Bei 5 % ausgewiesener Rendite und 2 % jährlicher Inflationsrate ist der Wertzuwachs gerade mal 2,94 %.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die höchst fragwürdige Sichtweise der Finanzämter. Diese besteuern nämlich nicht etwa den Wertzuwachs von Kapitalanlagen, sondern den rein zahlenmäßigen Zuwachs. Dadurch ist es im Prinzip möglich, dass jemand mehr Steuern auf einen Kapitalertrag zahlt als überhaupt Wertzuwachs stattgefunden hat. Ein im Grunde unerträglicher Zustand!

Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Die "persönliche" Inflationsrate kann erheblich von der durchschnittlichen Inflationsrate abweichen. Wenn jemand z.B. den lieben langen Tag mit einem 20-Liter-Auto durch die Gegend zu brausen pflegt, dann hat eine kräftige Erhöhung der Benzinpreise für seine persönliche Inflationsrate eine weitaus größere Auswirkung als beim "Normalverbraucher". Für einen notorischen Radfahrer haben Spritpreisänderungen dagegen (zumindest direkt) überhaupt keine Auswirkung auf die persönliche Inflationsrate.





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